Allgemeine Verwaltung
- Übernahme, und Pflege der Verwaltungsunterlagen.
- Einrichten, Überwachen, Pflegen und Führen von Objekt- und Eigentümerstammakten, sowie einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Ablagenordnung.
- Aufstellen eines Entwurfes zur Hausordnung.
- Korrespondenz und Kommunikation mit Dritten wegen Betrieb, Verwaltung und Organisation des Verwaltungsobjektes.
- Auskunftserteilung in allen, die Verwaltung betreffenden Fragen an die Frageberechtigten.
- Abschluss, Änderung, Kündigung, Überwachung und Auswahl von Versicherungsverträgen und Versicherer für Sach- und Haftpflichtversicherungen.
- Bearbeitung und Aufbereitung von Versicherungsfällen.
- Durchführung der ordnungsgemäßen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
- Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten unter den Eigentümern und Nutzern.
- Erteilung der eventuell erforderlichen Zustimmung zur Vermietung oder Verpachtung.
- Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.
- Kontrolle und Überwachung, dass Hausordnung und andere Gebrauchs- und Nutzungsregelungen eingehalten werden.
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen an die Eigentümergemeinschaft, wobei in der Zustellung zum Ausdruck kommen muss, dass sie an die Eigentümergemeinschaft gerichtet ist.
- Abwehr von Störungen und Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, soweit rechtlich möglich.
- Übernahme von Porto-, Zustellungs- und Drucksachenkosten sowie Korrespondenz- und Telefonkosten, soweit vom Verwalter veranlasst und es sich nicht um Maßnahmen der Verwaltungszusatzleistungen handelt.